Gebrauchsinformationsverordnung 2008 – Pflichtinformationen für Arzneimittel Verordnung vom 5/28/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/28/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle in Österreich verkauften Arzneimittel eine leicht verständliche Packungsbeilage in deutscher Sprache enthalten müssen. Sie definiert Inhalt, Gestaltung und Lesbarkeit sowie den Zeitpunkt, zu dem bestehende Produkte die Vorgaben erfüllen müssen.Schwerpunkte
- Alle in Verkehr gebrachten Arzneispezialitäten müssen eine deutschsprachige, gut lesbare Gebrauchsinformation enthalten.
- Die Gebrauchsinformation muss umfassende Angaben zu Name, Stärke, Darreichungsform, Indikationen, Gegenanzeigen, Dosierung, Nebenwirkungen, Lagerung und Entsorgung enthalten.
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