<!--[-->Gebrauchsinformationsverordnung 2008 – Pflichtinformationen für Arzneimittel<!--]-->
Gebrauchsinformationsverordnung 2008 – Pflichtinformationen für Arzneimittel
Verordnung vom 28.05.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass alle in Österreich verkauften Arzneimittel eine leicht verständliche Packungsbeilage in deutscher Sprache enthalten müssen. Sie definiert Inhalt, Gestaltung und Lesbarkeit sowie den Zeitpunkt, zu dem bestehende Produkte die Vorgaben erfüllen müssen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/28/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass alle in Österreich verkauften Arzneimittel eine leicht verständliche Packungsbeilage in deutscher Sprache enthalten müssen. Sie definiert Inhalt, Gestaltung und Lesbarkeit sowie den Zeitpunkt, zu dem bestehende Produkte die Vorgaben erfüllen müssen.

Schwerpunkte

  • Alle in Verkehr gebrachten Arzneispezialitäten müssen eine deutschsprachige, gut lesbare Gebrauchsinformation enthalten.
  • Die Gebrauchsinformation muss umfassende Angaben zu Name, Stärke, Darreichungsform, Indikationen, Gegenanzeigen, Dosierung, Nebenwirkungen, Lagerung und Entsorgung enthalten.
Dokumente (PDFs)
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