Zusammenfassung
Die Verordnung 177/2008 legt fest, dass die Grundausbildung für den Kanzleidienst in Gerichten und Staatsanwaltschaften einmonatig auf Probe erfolgt und bei Engpässen später nachgeholt werden kann. Inkrafttreten ist der 1. Juni 2008.Bundesministerium für Justiz5/28/2008XXIII
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 177/2008 legt fest, dass die Grundausbildung für den Kanzleidienst in Gerichten und Staatsanwaltschaften einmonatig auf Probe erfolgt und bei Engpässen später nachgeholt werden kann. Inkrafttreten ist der 1. Juni 2008.Schwerpunkte
- Die Grundausbildung wird grundsätzlich in einem einmonatigen Dienstverhältnis auf Probe durchgeführt.
- Bei Kapazitätsengpässen kann die Ausbildung später nachgeholt werden, jedoch spätestens innerhalb einer einjährigen Ausbildungsphase.
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