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Verbot des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais (Linie T25) in Österreich
Verordnung vom 30.05.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt das frühere Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Mais T25 auf, verbietet jedoch den Anbau dieser Maislinie in Österreich erneut. Ausnahmen gelten nur für Importe, die nach einer Behandlung sofort wieder ausgeführt werden.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/30/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt das frühere Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Mais T25 auf, verbietet jedoch den Anbau dieser Maislinie in Österreich erneut. Ausnahmen gelten nur für Importe, die nach einer Behandlung sofort wieder ausgeführt werden.

Schwerpunkte

  • Das Inverkehrbringen von Saatgut und Körnern der gentechnisch veränderten Maislinie T25 ist verboten, wenn es zum Anbau in Österreich bestimmt ist.
  • Die betroffenen Erzeugnisse enthalten ein synthetisches pat‑Gen für Phosphinotricinacetyltransferase und ein verkürztes Beta‑Lactamase‑Gen, die beide im Plasmid pUC/Ac eingebaut sind.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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