Zusammenfassung
Die Verordnung hebt das frühere Verbot des Inverkehrbringens von MON 810‑Mais auf, erlaubt jedoch die Einfuhr unter Auflage sofortiger Weiterveräußerung und stellt das Anbauen dieses Maises in Österreich erneut untersagt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/30/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt das frühere Verbot des Inverkehrbringens von MON 810‑Mais auf, erlaubt jedoch die Einfuhr unter Auflage sofortiger Weiterveräußerung und stellt das Anbauen dieses Maises in Österreich erneut untersagt.Schwerpunkte
- Das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 zum Zweck des Anbaus in Österreich ist verboten.
- Das Verbot gilt ebenfalls für sämtliche Abkömmlinge, die aus Kreuzungen mit anderen Maislinien entstehen.
Dokumente (PDFs)
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