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Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung – Sicherheitsstandards für Gewebe‑ und Zellspenden Verordnung vom 6/13/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/13/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die GEEVO legt verbindliche Standards für Entnahmeeinrichtungen fest, um die Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen zu gewährleisten. Sie regelt Personalqualifikationen, Spenderauswahl, Laborprüfungen, Dokumentation, Verpackung und Transport.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Entnahmeeinrichtungen, die nach § 2 Z 14 des Gewebesicherheitsgesetzes betrieben werden.
  • Personal muss ein von einem klinischen Team entwickeltes Schulungsprogramm absolvieren; alle Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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