Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung – Sicherheitsstandards für Gewebe‑ und Zellspenden Verordnung vom 6/13/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/13/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die GEEVO legt verbindliche Standards für Entnahmeeinrichtungen fest, um die Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen zu gewährleisten. Sie regelt Personalqualifikationen, Spenderauswahl, Laborprüfungen, Dokumentation, Verpackung und Transport.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Entnahmeeinrichtungen, die nach § 2 Z 14 des Gewebesicherheitsgesetzes betrieben werden.
- Personal muss ein von einem klinischen Team entwickeltes Schulungsprogramm absolvieren; alle Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden.
Dokumente (PDFs)
