Gewebebanken‑Verordnung (GBVO) – Sicherheits‑ und Qualitätsregeln für Gewebebanken
Verordnung vom 13.06.2008Zusammenfassung
Die Gewebebankenverordnung regelt umfassend den sicheren Betrieb von Gewebebanken in Österreich – von Qualitätsmanagement über Personal‑ und Raumvorgaben bis hin zu Dokumentation, Audits und Rückrufverfahren.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/13/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Gewebebankenverordnung regelt umfassend den sicheren Betrieb von Gewebebanken in Österreich – von Qualitätsmanagement über Personal‑ und Raumvorgaben bis hin zu Dokumentation, Audits und Rückrufverfahren.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Gewebebanken, die nach § 2 Z 15 des Gewebesicherheitsgesetzes (GSG) bewilligt sind.
- Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem muss eingerichtet werden; es beinhaltet schriftliche Anleitungen, regelmäßige Überprüfungen und die Verpflichtung der Leitung, Qualität sicherzustellen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.