<!--[-->Gewebebanken‑Verordnung (GBVO) – Sicherheits‑ und Qualitätsregeln für Gewebebanken<!--]-->
Gewebebanken‑Verordnung (GBVO) – Sicherheits‑ und Qualitätsregeln für Gewebebanken Verordnung vom 6/13/2008
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/13/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Gewebebankenverordnung regelt umfassend den sicheren Betrieb von Gewebebanken in Österreich – von Qualitätsmanagement über Personal‑ und Raumvorgaben bis hin zu Dokumentation, Audits und Rückrufverfahren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Gewebebanken, die nach § 2 Z 15 des Gewebesicherheitsgesetzes (GSG) bewilligt sind.
  • Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem muss eingerichtet werden; es beinhaltet schriftliche Anleitungen, regelmäßige Überprüfungen und die Verpflichtung der Leitung, Qualität sicherzustellen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr.

Kdolsky Andrea, Dr.




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.