Gewebebanken‑Verordnung (GBVO) – Sicherheits‑ und Qualitätsregeln für Gewebebanken Verordnung vom 6/13/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/13/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Gewebebankenverordnung regelt umfassend den sicheren Betrieb von Gewebebanken in Österreich – von Qualitätsmanagement über Personal‑ und Raumvorgaben bis hin zu Dokumentation, Audits und Rückrufverfahren.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Gewebebanken, die nach § 2 Z 15 des Gewebesicherheitsgesetzes (GSG) bewilligt sind.
- Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem muss eingerichtet werden; es beinhaltet schriftliche Anleitungen, regelmäßige Überprüfungen und die Verpflichtung der Leitung, Qualität sicherzustellen.
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