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Gewebebanken‑Verordnung (GBVO) – Sicherheits‑ und Qualitätsregeln für Gewebebanken
Verordnung vom 13.06.2008

Zusammenfassung

Die Gewebebankenverordnung regelt umfassend den sicheren Betrieb von Gewebebanken in Österreich – von Qualitätsmanagement über Personal‑ und Raumvorgaben bis hin zu Dokumentation, Audits und Rückrufverfahren.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/13/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Gewebebankenverordnung regelt umfassend den sicheren Betrieb von Gewebebanken in Österreich – von Qualitätsmanagement über Personal‑ und Raumvorgaben bis hin zu Dokumentation, Audits und Rückrufverfahren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Gewebebanken, die nach § 2 Z 15 des Gewebesicherheitsgesetzes (GSG) bewilligt sind.
  • Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem muss eingerichtet werden; es beinhaltet schriftliche Anleitungen, regelmäßige Überprüfungen und die Verpflichtung der Leitung, Qualität sicherzustellen.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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