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Änderung der Arzneitaxe – neue Preisansätze ab 01.07.2008 Verordnung vom 6/16/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/16/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, legt das Inkrafttreten der neuen Preislisten zum 1. Juli 2008 fest und aktualisiert Preise für viele Arzneimittel sowie Gefäße.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft einen neuen Absatz (34) in der Arzneitaxe, der das Inkrafttreten der Anlage B zum 1. Juli 2008 festlegt.
  • In Anlage B werden Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und verschiedene Gefäßarten (z. B. Gläser, Pipettenflaschen, Salbentiegel) neu festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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