Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/16/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, legt das Inkrafttreten der neuen Preislisten zum 1. Juli 2008 fest und aktualisiert Preise für viele Arzneimittel sowie Gefäße.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft einen neuen Absatz (34) in der Arzneitaxe, der das Inkrafttreten der Anlage B zum 1. Juli 2008 festlegt.
- In Anlage B werden Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und verschiedene Gefäßarten (z. B. Gläser, Pipettenflaschen, Salbentiegel) neu festgelegt.
Dokumente (PDFs)
