Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, legt das Inkrafttreten der neuen Preislisten zum 1. Juli 2008 fest und aktualisiert Preise für viele Arzneimittel sowie Gefäße.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/16/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, legt das Inkrafttreten der neuen Preislisten zum 1. Juli 2008 fest und aktualisiert Preise für viele Arzneimittel sowie Gefäße.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft einen neuen Absatz (34) in der Arzneitaxe, der das Inkrafttreten der Anlage B zum 1. Juli 2008 festlegt.
- In Anlage B werden Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und verschiedene Gefäßarten (z. B. Gläser, Pipettenflaschen, Salbentiegel) neu festgelegt.
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