Tierimpstoff‑Änderungsverordnung 2008 – befristete Zulassung nicht‑zugelassener Impfstoffe
Verordnung vom 16.06.2008Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 1. Juni 2009 den Einsatz von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Meldepflichten für Tierärzte fest.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/16/2008XXIII
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 1. Juni 2009 den Einsatz von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Meldepflichten für Tierärzte fest.Schwerpunkte
- Aufgrund des Tierseuchengesetzes wird die Nutzung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe für einen befristeten Zeitraum erlaubt.
- Die Impfstoffe Chevivac‑S, Colombovac PMV/Pox, Heptavac P plus und Nobilis H5N2 dürfen bis zum 1. Juni 2009 eingesetzt werden; die Anwendung muss vom Tierarzt gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.