Tierimpstoff‑Änderungsverordnung 2008 – befristete Zulassung nicht‑zugelassener Impfstoffe Verordnung vom 6/16/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/16/2008XXIII
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt bis zum 1. Juni 2009 den Einsatz von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Meldepflichten für Tierärzte fest.Schwerpunkte
- Aufgrund des Tierseuchengesetzes wird die Nutzung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe für einen befristeten Zeitraum erlaubt.
- Die Impfstoffe Chevivac‑S, Colombovac PMV/Pox, Heptavac P plus und Nobilis H5N2 dürfen bis zum 1. Juni 2009 eingesetzt werden; die Anwendung muss vom Tierarzt gemeldet werden.
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