Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung – Ausnahmen von Sperrzonen ab 01.06.2008
Verordnung vom 16.06.2008Zusammenfassung
Die 198. Verordnung von Juni 2008 ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung. Sie ersetzt alle bisherigen Anhänge und legt fest, dass ab dem 1. Juni 2008 keine Sperrzonen mehr für den Bezirk Braunau (Oberösterreich) sowie die gesamten Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg gelten.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/16/2008XXIII
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die 198. Verordnung von Juni 2008 ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung. Sie ersetzt alle bisherigen Anhänge und legt fest, dass ab dem 1. Juni 2008 keine Sperrzonen mehr für den Bezirk Braunau (Oberösterreich) sowie die gesamten Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf mehreren Bestimmungen des Tierseuchengesetzes, die ihr die rechtliche Basis geben.
- Alle bisherigen Anhänge der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung werden durch neue Anhänge ersetzt; aktuell gibt es keine definierten Schutzzonen, Kontrollzonen oder Impfgebiete.
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