Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Jänner 2008 legt die Grundvergütung für Zivildienstleistende auf € 276,30 und den zusätzlichen Zuschlag auf € 151,40 fest – beides gilt ab dem 1. Jänner 2008.Bundesministerium für Inneres1/18/2008XXIII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Jänner 2008 legt die Grundvergütung für Zivildienstleistende auf € 276,30 und den zusätzlichen Zuschlag auf € 151,40 fest – beides gilt ab dem 1. Jänner 2008.Schwerpunkte
- Auf Grundlage von § 26 Abs. 1 ZDG wird die Grundvergütung für Zivildienstleistende neu festgelegt.
- Die Grundvergütung beträgt ab dem 1. Jänner 2008 € 276,30 pro Monat.
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