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Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2008 – Kennzeichnung, Registrierung und Meldung von Rindern
Verordnung vom 17.06.2008

Zusammenfassung

Die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2008 verpflichtet alle Rinder in Österreich, innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt mit einer AT‑Ohrmarke versehen zu werden und verlangt von Landwirten, ein digitales Bestandsverzeichnis zu führen sowie Geburten, Todesfälle und Tierbewegungen binnen sieben Tagen zu melden. Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Überwachung, Datenverwaltung und Durchsetzung zuständig.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/17/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 2008 verpflichtet alle Rinder in Österreich, innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt mit einer AT‑Ohrmarke versehen zu werden und verlangt von Landwirten, ein digitales Bestandsverzeichnis zu führen sowie Geburten, Todesfälle und Tierbewegungen binnen sieben Tagen zu melden. Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Überwachung, Datenverwaltung und Durchsetzung zuständig.

Schwerpunkte

  • Alle Rinder müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt (bzw. 20 Tage bei Freilandhaltung) mit einer AT‑Ohrmarke versehen werden.
  • Landwirte führen für jede Herde ein Bestandsverzeichnis und melden Geburten, Todesfälle sowie Zu‑ und Abgänge innerhalb von sieben Tagen in die zentrale elektronische Rinderdatenbank.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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