Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, in welchen neun Bereichen des Bundeshaushalts variable Ausgabengrenzen zulässig sind, darunter Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung, Förderungen für den öffentlichen Personennahverkehr, Krankenanstaltenzuschüsse und EU‑Rückerstattungen. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen6/17/2008XXIII
Verkehr
Gesundheit
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Sozialpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, in welchen neun Bereichen des Bundeshaushalts variable Ausgabengrenzen zulässig sind, darunter Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung, Förderungen für den öffentlichen Personennahverkehr, Krankenanstaltenzuschüsse und EU‑Rückerstattungen. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die gesetzliche Pensionsversicherung kann variable Ausgabengrenzen erhalten.
- Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist ebenfalls von variablen Grenzen betroffen.
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