<!--[-->Meldepflicht für ausgewählte Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2008/2009<!--]-->
Meldepflicht für ausgewählte Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2008/2009
Verordnung vom 18.06.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2008/2009 meldepflichtig sind – Bergkäse, Gouda, Speisetopfen und Cottage Cheese – und beruft sich auf das Marktordnungsgesetz sowie EU‑Vorschriften.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/18/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2008/2009 meldepflichtig sind – Bergkäse, Gouda, Speisetopfen und Cottage Cheese – und beruft sich auf das Marktordnungsgesetz sowie EU‑Vorschriften.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung begründet die Meldepflicht für bestimmte Käsesorten im Milchjahr 2008/2009.
  • Bergkäse, Gouda, Speisetopfen und Cottage Cheese werden als meldepflichtige Leitprodukte definiert.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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