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Parameterverordnung zur Festlegung des variablen Bereichs der Arbeitslosenversicherung
Verordnung vom 18.06.2008

Zusammenfassung

Die 205. Verordnung legt einen finanziellen Parameter fest, der den variablen Ausgabenrahmen der Arbeitslosenversicherung definiert. Der Parameter basiert auf den Gesamtausgaben für Leistungen und Versicherungsprämien und wird ab dem 1. Jänner 2009 wirksam.
Bundesministerium für Finanzen6/18/2008XXIII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die 205. Verordnung legt einen finanziellen Parameter fest, der den variablen Ausgabenrahmen der Arbeitslosenversicherung definiert. Der Parameter basiert auf den Gesamtausgaben für Leistungen und Versicherungsprämien und wird ab dem 1. Jänner 2009 wirksam.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert einen finanziellen Parameter, der die Summe aller Ausgaben für Arbeitslosengelder und zugehörige Versicherungsprämien umfasst.
  • Der festgelegte Parameter dient als Basis, um den variablen Ausgabenrahmen der Arbeitslosenversicherung zu bestimmen.
Dokumente (PDFs)
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