Zusammenfassung
Die Parameterverordnung PVO‑EU legt fest, dass der Ausgabenrahmen für variable EU‑Refundierungen jährlich an die tatsächlich erhaltenen Rückerstattungen angepasst wird und ab dem 1. Jänner 2009 gilt.Bundesministerium für Finanzen6/18/2008XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Parameterverordnung PVO‑EU legt fest, dass der Ausgabenrahmen für variable EU‑Refundierungen jährlich an die tatsächlich erhaltenen Rückerstattungen angepasst wird und ab dem 1. Jänner 2009 gilt.Schwerpunkte
- Der variable Ausgabenrahmen für EU‑Refundierungen wird jedes Finanzjahr an die tatsächlich erhaltenen Rückerstattungen angepasst.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und gilt zunächst für das Bundesfinanzrahmengesetz 2009‑2012 sowie das Bundesfinanzgesetz 2009.
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