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Parameterverordnung – Anpassung des variablen EU‑Ausgabenrahmens (PVO‑EU)
Verordnung vom 18.06.2008

Zusammenfassung

Die Parameterverordnung PVO‑EU legt fest, dass der Ausgabenrahmen für variable EU‑Refundierungen jährlich an die tatsächlich erhaltenen Rückerstattungen angepasst wird und ab dem 1. Jänner 2009 gilt.
Bundesministerium für Finanzen6/18/2008XXIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Parameterverordnung PVO‑EU legt fest, dass der Ausgabenrahmen für variable EU‑Refundierungen jährlich an die tatsächlich erhaltenen Rückerstattungen angepasst wird und ab dem 1. Jänner 2009 gilt.

Schwerpunkte

  • Der variable Ausgabenrahmen für EU‑Refundierungen wird jedes Finanzjahr an die tatsächlich erhaltenen Rückerstattungen angepasst.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und gilt zunächst für das Bundesfinanzrahmengesetz 2009‑2012 sowie das Bundesfinanzgesetz 2009.
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