Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Parameter für den variablen Teil des österreichischen Finanzausgleichs fest und koppelt ihn an die Entwicklung des Steueraufkommens. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und gilt zunächst für die Jahre 2009‑2012.Bundesministerium für Finanzen6/18/2008XXIII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Parameter für den variablen Teil des österreichischen Finanzausgleichs fest und koppelt ihn an die Entwicklung des Steueraufkommens. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und gilt zunächst für die Jahre 2009‑2012.Schwerpunkte
- Der variable Ausgabenrahmen des Finanzausgleichs wird an die Entwicklung des Steueraufkommens angepasst.
- Reichen die Planungsperiode des Bundesfinanzrahmengesetzes über den Geltungsbereich finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen hinaus, werden die Ausgaben für das letzte Jahr fortgeschrieben.
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