<!--[-->Parameterverordnung – variabler Bereich des Finanzausgleichs (2009)<!--]-->
Parameterverordnung – variabler Bereich des Finanzausgleichs (2009)
Verordnung vom 18.06.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Parameter für den variablen Teil des österreichischen Finanzausgleichs fest und koppelt ihn an die Entwicklung des Steueraufkommens. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und gilt zunächst für die Jahre 2009‑2012.
Bundesministerium für Finanzen6/18/2008XXIII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Parameter für den variablen Teil des österreichischen Finanzausgleichs fest und koppelt ihn an die Entwicklung des Steueraufkommens. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und gilt zunächst für die Jahre 2009‑2012.

Schwerpunkte

  • Der variable Ausgabenrahmen des Finanzausgleichs wird an die Entwicklung des Steueraufkommens angepasst.
  • Reichen die Planungsperiode des Bundesfinanzrahmengesetzes über den Geltungsbereich finanzausgleichsrechtlicher Bestimmungen hinaus, werden die Ausgaben für das letzte Jahr fortgeschrieben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag. © Parlamentsdirektion

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.