Parameterverordnung – Festlegung des variablen Bereichs der gesetzlichen Pensionsversicherung
Verordnung vom 18.06.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Saldo von Erträgen und Aufwendungen als Parameter für den variablen Ausgabenbereich der gesetzlichen Pensionsversicherung fest; Änderungen dieses Parameters passen den zulässigen Ausgabenrahmen an.Bundesministerium für Finanzen6/18/2008XXIII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Saldo von Erträgen und Aufwendungen als Parameter für den variablen Ausgabenbereich der gesetzlichen Pensionsversicherung fest; Änderungen dieses Parameters passen den zulässigen Ausgabenrahmen an.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Saldo von Erträgen und Aufwendungen der gesetzlichen Pensionsversicherung als Parameter für den variablen Ausgabenbereich.
- Der Ausgabenrahmen wird jedes Jahr an den aktuellen Wert des Parameters angepasst – steigt der Parameter, dürfen höhere Ausgaben im variablen Bereich getätigt werden.
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