<!--[-->Einführung lebender Fremdsprachen in Hauptschulen (Verordnung 210/2008)<!--]-->
Einführung lebender Fremdsprachen in Hauptschulen (Verordnung 210/2008)
Verordnung vom 18.06.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 210/2008 erweitert den Hauptschul‑Lehrplan um lebende Fremdsprachen und legt fest, dass ab dem 1. September 2008 die Sprachförderung nach den GER‑Stufen A1‑B1 erfolgen soll, mit Fokus auf kommunikative, soziale und interkulturelle Kompetenzen.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur6/18/2008XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 210/2008 erweitert den Hauptschul‑Lehrplan um lebende Fremdsprachen und legt fest, dass ab dem 1. September 2008 die Sprachförderung nach den GER‑Stufen A1‑B1 erfolgen soll, mit Fokus auf kommunikative, soziale und interkulturelle Kompetenzen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.
  • Ein neuer Abschnitt über lebende Fremdsprachen wird in die Lehrpläne der Hauptschulen aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
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