Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/19/2008XXIII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung 2008 legt einen zusätzlichen Rohstoffzuschlag von vier Cent pro Kilowattstunde für Anlagen fest, die Strom aus Biomasse oder Biogas erzeugen, und regelt Rückforderungen bei fallenden Rohstoffpreisen.Schwerpunkte
- Für das Jahr 2008 erhalten Betreiber von Anlagen, die Strom aus flüssiger Biomasse oder Biogas erzeugen, einen zusätzlichen Rohstoffzuschlag von vier Cent pro Kilowattstunde.
- Die Ökostromabwicklungsstelle weist darauf hin, dass bei einem wirtschaftlich wirksamen Rückgang der Rohstoffpreise ein Teil des erhaltenen Zuschlags zurückgefordert werden kann.
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