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Erweiterte Hygienevorschriften für tierische Lebensmittel im Einzelhandel
Verordnung vom 20.06.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Hygienevorschriften für den Verkauf von tierischen Lebensmitteln im Einzelhandel, definiert wann Nebenaktivitäten zulässig sind und schließt Wildfleisch sowie Fischereierzeugnisse ein.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/20/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Hygienevorschriften für den Verkauf von tierischen Lebensmitteln im Einzelhandel, definiert wann Nebenaktivitäten zulässig sind und schließt Wildfleisch sowie Fischereierzeugnisse ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Einzelhandelsbetriebe, die tierische Lebensmittel verkaufen und nicht bereits unter die EU‑Verordnung 853/2004 fallen.
  • Nebensächliche Tätigkeiten von Einzelhandelsbetrieben, die Fleisch, Rohmilch oder Fischereierzeugnisse für andere Betriebe verarbeiten, sind nur zulässig, wenn die Menge 5 t pro Woche nicht übersteigt und das Produkt direkt an den Endverbraucher abgegeben wird oder nur auf Wunsch des Kunden weiterverarbeitet wird.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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