Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche anteiligen Verwaltungs‑ und Finanzaufwendungen sowie Ausgleichsenergie‑Kosten für Ökostromanlagen im Jahr 2008 zu berücksichtigen sind. Sie definiert vier Kostengruppen mit jeweils festen Beträgen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/20/2008XXIII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche anteiligen Verwaltungs‑ und Finanzaufwendungen sowie Ausgleichsenergie‑Kosten für Ökostromanlagen im Jahr 2008 zu berücksichtigen sind. Sie definiert vier Kostengruppen mit jeweils festen Beträgen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert die anteiligen Verwaltungs‑ und Finanzaufwendungen für vier Anlagengruppen, die bei der Tarifberechnung berücksichtigt werden.
- Sie legt die anteiligen Kosten für Ausgleichsenergie fest, ebenfalls differenziert nach vier Anlagengruppen.
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