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Großlagen‑Verordnung 2008 – Festlegung von Wein‑Großlagen
Verordnung vom 20.06.2008

Zusammenfassung

Die Großlagen‑Verordnung 2008 legt für alle österreichischen Weinbaugebiete die jeweiligen Großlagen fest und ersetzt die gleichnamige Verordnung von 1999.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/20/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Großlagen‑Verordnung 2008 legt für alle österreichischen Weinbaugebiete die jeweiligen Großlagen fest und ersetzt die gleichnamige Verordnung von 1999.

Schwerpunkte

  • Für das Weinbaugebiet Burgenland werden sieben Großlagen definiert, die sich aus einzelnen politischen Bezirken und Gemeinden zusammensetzen.
  • Im Weinbaugebiet Niederösterreich werden 17 Großlagen festgelegt, die zahlreiche Gemeinden in den jeweiligen Bezirken umfassen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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