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Änderung der Blutspenderverordnung 2008 Verordnung vom 6/20/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/20/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ergänzt die Blutspenderverordnung um neue Regelungen zum Alter, zu hereditärer Hämochromatose und zu vorübergehenden Ausschlusskriterien nach Bluttransfusionen oder Transplantaten.

Schwerpunkte

  • § 4 Abs. 4 wird aufgehoben, sodass die bisherige Vorgabe entfällt.
  • Im Einleitungssatz zu § 5 Abs. 1 wird „mit Maßgabe des Abs. 2“ durch „nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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