Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/20/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die Blutspenderverordnung um neue Regelungen zum Alter, zu hereditärer Hämochromatose und zu vorübergehenden Ausschlusskriterien nach Bluttransfusionen oder Transplantaten.Schwerpunkte
- § 4 Abs. 4 wird aufgehoben, sodass die bisherige Vorgabe entfällt.
- Im Einleitungssatz zu § 5 Abs. 1 wird „mit Maßgabe des Abs. 2“ durch „nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4“ ersetzt.
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