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Änderung der Blutspenderverordnung 2008
Verordnung vom 20.06.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ergänzt die Blutspenderverordnung um neue Regelungen zum Alter, zu hereditärer Hämochromatose und zu vorübergehenden Ausschlusskriterien nach Bluttransfusionen oder Transplantaten.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/20/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ergänzt die Blutspenderverordnung um neue Regelungen zum Alter, zu hereditärer Hämochromatose und zu vorübergehenden Ausschlusskriterien nach Bluttransfusionen oder Transplantaten.

Schwerpunkte

  • § 4 Abs. 4 wird aufgehoben, sodass die bisherige Vorgabe entfällt.
  • Im Einleitungssatz zu § 5 Abs. 1 wird „mit Maßgabe des Abs. 2“ durch „nach Maßgabe der Abs. 2 bis 4“ ersetzt.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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