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Änderung der Vereinsgesetz‑Durchführungsverordnung (2008)
Verordnung vom 20.06.2008

Zusammenfassung

Im Juni 2008 wurde die VereinsgesetzDurchführungsverordnung geändert. Die Änderungen betreffen § 4 (Streichung eines Absatzes), § 7 (Pflicht zur Angabe des Aktenvorgangs) und fügen einen neuen Absatz 3 nach § 19 Abs. 2 ein, der das Inkrafttreten zum 1. Juli 2008 regelt.
Bundesministerium für Inneres6/20/2008XXIII
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Im Juni 2008 wurde die VereinsgesetzDurchführungsverordnung geändert. Die Änderungen betreffen § 4 (Streichung eines Absatzes), § 7 (Pflicht zur Angabe des Aktenvorgangs) und fügen einen neuen Absatz 3 nach § 19 Abs. 2 ein, der das Inkrafttreten zum 1. Juli 2008 regelt.

Schwerpunkte

  • Absatz 1 des § 4 sowie die bisherige Bezeichnung „(2)“ werden gestrichen.
  • Abfrageberechtigte müssen vor der Auskunftserteilung den zugehörigen Aktenvorgang angeben, außer bei einer Online‑Einzelabfrage.
Dokumente (PDFs)
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Platter Günther

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