Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/24/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ändert die Hämovigilanz‑Verordnung 2007, indem sie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen als zentrale Meldestelle einführt, Nummerierungen anpasst und eine Meldefrist bis zum 30. April des Folgejahres festlegt. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Juli 2008 datiert.Schwerpunkte
- Im § 2 Abs. 3 wird die bisherige Ziffer 17 gestrichen und die alten Ziffern 18 und 19 erhalten die neuen Bezeichnungen 17 und 18.
- In den §§ 3 Abs. 2‑5, § 5 Abs. 2‑5 und § 6 wird die Bezeichnung "der Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich ÖBIG" durch "dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen" ersetzt; in § 6 wird außerdem "Die Gesundheit Österreich GmbH" durch "Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen" ausgetauscht.
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