<!--[-->Zuständigkeitsregelung für Dienst- und Personalstellen im BMWA (2008)<!--]-->
Zuständigkeitsregelung für Dienst- und Personalstellen im BMWA (2008) Verordnung vom 1/23/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/23/2008XXIII
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die 2008 erlassene Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung legt fest, welche Behörden im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als nachgeordnete Dienststellen und Personalstellen gelten. Sie tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft und gilt auch für bereits laufende Verfahren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert nach § 1 die nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit: das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen, die Burghauptmannschaft Österreich und das Amt der Bundesimmobilien.
  • Gemäß § 2 werden als Personalstellen des Ministeriums das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen sowie die Burghauptmannschaft Österreich festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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