Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/25/2008XXIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die 54. Novelle zur KDV 1967 verschärft die Anforderungen an Winterreifen, führt neue Regeln für Schneeräumfahrzeuge und Schulbusse ein und hebt einige alte Bestimmungen auf.Schwerpunkte
- Winterreifen müssen mindestens 5 mm (Diagonal) bzw. 4 mm (Radial) Profiltiefe aufweisen.
- Bestimmte Vorschriften gelten nicht mehr für Antriebsräder, wenn Schneeketten angebracht sind, und nicht für Ersatzräder, die nur kurzzeitig genutzt werden.
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