Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs – PDF‑Anhänge und neue Angaben bei Jahresabschlüssen
Verordnung vom 27.06.2008Zusammenfassung
Die Verordnung 222/2008 erweitert den elektronischen Rechtsverkehr: PDF‑Anhänge sind zulässig, neue Personenangaben für Jahresabschlüsse werden verlangt und mehrere Einreichungswege werden definiert. Die Regelungen gelten ab 1. Juli 2008, mit einer Übergangsfrist bis 30. September 2008 für alte Formulierungen.Bundesministerium für Justiz6/27/2008XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 222/2008 erweitert den elektronischen Rechtsverkehr: PDF‑Anhänge sind zulässig, neue Personenangaben für Jahresabschlüsse werden verlangt und mehrere Einreichungswege werden definiert. Die Regelungen gelten ab 1. Juli 2008, mit einer Übergangsfrist bis 30. September 2008 für alte Formulierungen.Schwerpunkte
- Eine elektronische Anmeldung, die nicht notariell beglaubigt sein muss, kann als PDF‑Anhang übermittelt werden.
- Bei elektronischen Jahresabschlüssen müssen Familienname, Vorname und entweder Geburtsdatum oder Personenkennung des Unterzeichners angegeben werden; Vertretungsberechtigte müssen ggf. eine Ermächtigungs‑Erklärung beifügen.
Dokumente (PDFs)
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