<!--[-->Verordnung zur Abgabe von Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten<!--]-->
Verordnung zur Abgabe von Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten
Verordnung vom 30.06.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten abgegeben werden muss: Temperatur und Volumen sind zu messen, Ausnahmen gelten bei vollständiger Entleerung und für bestimmte Tankstellen, und bestehende Fahrzeuge haben eine zweijährige Übergangsfrist.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Umwelt
Energie
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten abgegeben werden muss: Temperatur und Volumen sind zu messen, Ausnahmen gelten bei vollständiger Entleerung und für bestimmte Tankstellen, und bestehende Fahrzeuge haben eine zweijährige Übergangsfrist.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Abgabe von Heizöl extra leicht in alle Arten von Fahrzeug‑Tankaufbauten, inklusive Aufsetztanks und Tankcontainer.
  • Ausgenommen sind Fälle, in denen der gesamte Inhalt des Tankaufbaus abgegeben wird und dies durch ein elektronisches System dokumentiert ist.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.