Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Umwelt
Energie
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten abgegeben werden muss: Temperatur und Volumen sind zu messen, Ausnahmen gelten bei vollständiger Entleerung und für bestimmte Tankstellen, und bestehende Fahrzeuge haben eine zweijährige Übergangsfrist.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Abgabe von Heizöl extra leicht in alle Arten von Fahrzeug‑Tankaufbauten, inklusive Aufsetztanks und Tankcontainer.
- Ausgenommen sind Fälle, in denen der gesamte Inhalt des Tankaufbaus abgegeben wird und dies durch ein elektronisches System dokumentiert ist.
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