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Verordnung zur Abgabe von Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten Verordnung vom 6/30/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Umwelt
Energie
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie Heizöl extra leicht in Fahrzeug‑Tankaufbauten abgegeben werden muss: Temperatur und Volumen sind zu messen, Ausnahmen gelten bei vollständiger Entleerung und für bestimmte Tankstellen, und bestehende Fahrzeuge haben eine zweijährige Übergangsfrist.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Abgabe von Heizöl extra leicht in alle Arten von Fahrzeug‑Tankaufbauten, inklusive Aufsetztanks und Tankcontainer.
  • Ausgenommen sind Fälle, in denen der gesamte Inhalt des Tankaufbaus abgegeben wird und dies durch ein elektronisches System dokumentiert ist.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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