Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 erweitert die Liste zulässiger Berufe für ausländische Fachkräfte und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2008 fest.Schwerpunkte
- Die Berufsliste im § 1 wird um zahlreiche neue Berufe erweitert, darunter Steinmetze, Schwarzdecker, Elektrotechniker und Versicherungsvermittler.
- Der bisherige § 2 wird umbenannt in Absatz (1) und ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der das Inkrafttreten der Verordnung auf den 1. Juli 2008 festlegt.
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