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Erweiterung der Berufsliste für ausländische Fachkräfte (2008)
Verordnung vom 30.06.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 erweitert die Liste zulässiger Berufe für ausländische Fachkräfte und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2008 fest.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 erweitert die Liste zulässiger Berufe für ausländische Fachkräfte und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2008 fest.

Schwerpunkte

  • Die Berufsliste im § 1 wird um zahlreiche neue Berufe erweitert, darunter Steinmetze, Schwarzdecker, Elektrotechniker und Versicherungsvermittler.
  • Der bisherige § 2 wird umbenannt in Absatz (1) und ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der das Inkrafttreten der Verordnung auf den 1. Juli 2008 festlegt.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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