<!--[-->Erweiterung der Berufsliste für ausländische Fachkräfte (2008)<!--]-->
Erweiterung der Berufsliste für ausländische Fachkräfte (2008) Verordnung vom 6/30/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 erweitert die Liste zulässiger Berufe für ausländische Fachkräfte und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2008 fest.

Schwerpunkte

  • Die Berufsliste im § 1 wird um zahlreiche neue Berufe erweitert, darunter Steinmetze, Schwarzdecker, Elektrotechniker und Versicherungsvermittler.
  • Der bisherige § 2 wird umbenannt in Absatz (1) und ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der das Inkrafttreten der Verordnung auf den 1. Juli 2008 festlegt.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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