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EU/EWR‑Anerkennungsverordnung für Berufsqualifikationen Verordnung vom 6/30/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Arbeitsmarkt
Freizügigkeit
Berufliche Qualifikation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus EU‑ und EWR‑Staaten, legt fest, welche Nachweise nötig sind, und listet zahlreiche Gewerbe mit jeweiligen Mindestanforderungen.

Schwerpunkte

  • Der Minister kann auf Antrag die Anerkennung einer aus einem anderen EU/EWR‑Staat stammenden Berufsqualifikation erteilen, wenn die Qualifikation dort ausgestellt wurde, das beantragte Gewerbe fachlich passt, keine Ausschlussgründe vorliegen und die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für zahlreiche Handwerks‑ und Industrieberufe werden konkrete Mindestzeiten (z. B. sechs Jahre selbstständig) oder Kombinationen aus Berufserfahrung und vorheriger Ausbildung als ausreichender Nachweis der Befähigung definiert.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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