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Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister Verordnung vom 6/30/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/30/2008XXIII
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die 226. Verordnung legt verbindliche Verhaltensregeln für Baumeister fest. Sie verlangt sorgfältiges, ehrliches Handeln und verbietet irreführende Angaben, Preisabsprachen, unfaire Vertragspraktiken sowie Verstöße gegenüber Auftraggebern und anderen Berufsangehörigen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle, die das Gewerbe der Baumeister vollständig oder eingeschränkt ausüben, sowie für Teilgewerbe, die daraus hervorgehen.
  • Baumeister müssen ihre Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers ausüben und jedes standeswidrige Verhalten unterlassen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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