Interventionsbutter‑Verordnung 2008 – Regelung von Lagerhaltung und Marktintervention Verordnung vom 6/30/2008
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Interventionsbutter‑Verordnung 2008 regelt, wie Butter im Rahmen staatlicher Marktinterventionen gelagert, gekennzeichnet und kontrolliert wird. Sie legt Zuständigkeiten, Kennzeichnungsanforderungen, Lieferbedingungen, Qualitätsprüfungen und Sanktionen bei Verstößen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und dient der Durchführung von öffentlichen Interventionen und privater Lagerhaltung von Butter.
- Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung zuständig.
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