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Interventionsbutter‑Verordnung 2008 – Regelung von Lagerhaltung und Marktintervention
Verordnung vom 30.06.2008

Zusammenfassung

Die Interventionsbutter‑Verordnung 2008 regelt, wie Butter im Rahmen staatlicher Marktinterventionen gelagert, gekennzeichnet und kontrolliert wird. Sie legt Zuständigkeiten, Kennzeichnungsanforderungen, Lieferbedingungen, Qualitätsprüfungen und Sanktionen bei Verstößen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2008XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Interventionsbutter‑Verordnung 2008 regelt, wie Butter im Rahmen staatlicher Marktinterventionen gelagert, gekennzeichnet und kontrolliert wird. Sie legt Zuständigkeiten, Kennzeichnungsanforderungen, Lieferbedingungen, Qualitätsprüfungen und Sanktionen bei Verstößen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und dient der Durchführung von öffentlichen Interventionen und privater Lagerhaltung von Butter.
  • Die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung zuständig.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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