Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/23/2008XXIII
Verkehr
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung (L‑AVO) von 2008 schafft Ausnahmen von der Lenkpause für Milchsammelfahrzeuge und Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte, gilt nur im innerstaatlichen Straßenverkehr und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt nur für den innerstaatlichen Straßenverkehr und nicht für Fahrten, die andere Zwecke als die festgelegten haben.
- Für Fahrer von Milchsammelfahrzeugen entfällt die Lenkpause an Tagen, an denen sie ausschließlich diese Fahrzeuge einsetzen.
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