Zusammenfassung
Die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung (L‑AVO) von 2008 schafft Ausnahmen von der Lenkpause für Milchsammelfahrzeuge und Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte, gilt nur im innerstaatlichen Straßenverkehr und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/23/2008XXIII
Verkehr
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung (L‑AVO) von 2008 schafft Ausnahmen von der Lenkpause für Milchsammelfahrzeuge und Spezialfahrzeuge für Geld‑ und Werttransporte, gilt nur im innerstaatlichen Straßenverkehr und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt nur für den innerstaatlichen Straßenverkehr und nicht für Fahrten, die andere Zwecke als die festgelegten haben.
- Für Fahrer von Milchsammelfahrzeugen entfällt die Lenkpause an Tagen, an denen sie ausschließlich diese Fahrzeuge einsetzen.
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