<!--[-->Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2008<!--]-->
Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2008
Verordnung vom 30.06.2008

Zusammenfassung

Die Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2008 legt ein Kontingentssystem für die Kartoffelstärkeerzeugung fest, definiert Antragsverfahren für Beihilfen und Prämien und schreibt Melde‑ sowie Kontrollpflichten vor. Sie tritt am 1. Juli 2008 in Kraft und ist für das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft sowie die Marktordnungsstelle AMA verbindlich.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2008 legt ein Kontingentssystem für die Kartoffelstärkeerzeugung fest, definiert Antragsverfahren für Beihilfen und Prämien und schreibt Melde‑ sowie Kontrollpflichten vor. Sie tritt am 1. Juli 2008 in Kraft und ist für das Bundesministerium für Land‑ und Forstwirtschaft sowie die Marktordnungsstelle AMA verbindlich.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister teilt jedem Stärkeunternehmen ein jährliches Kontingent für die Kartoffelstärkeproduktion zu, das in den Wirtschaftsjahren 2007/2008 und 2008/2009 gilt.
  • Die Unternehmen müssen bis zum 31. März jedes Wirtschaftsjahres melden, ob und um wie viel das zugeteilte Kontingent überschritten wurde; ein Vorgriff von bis zu 5 % des nächsten Jahres‑Kontingents kann beantragt werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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