<!--[-->Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008 – Erstattung für Stärkeerzeugnisse<!--]-->
Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008 – Erstattung für Stärkeerzeugnisse
Verordnung vom 30.06.2008

Zusammenfassung

Die Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008 regelt, dass Unternehmen, die Stärke in der Lebensmittelproduktion verwenden, finanzielle Erstattungen erhalten können. Zuständig ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“, und die Verordnung trat am 1. Juli 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2008XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008 regelt, dass Unternehmen, die Stärke in der Lebensmittelproduktion verwenden, finanzielle Erstattungen erhalten können. Zuständig ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“, und die Verordnung trat am 1. Juli 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht Produktionserstattungen für die Verwendung von Stärke im Getreidesektor gemäß EU‑Verordnung Nr. 491/2008.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung zuständig; das Zollamt stellt das Kontrollexemplar T 5 aus.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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