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Durchführungsregeln für die österreichische Zucker‑Marktordnung 2008
Verordnung vom 30.06.2008

Zusammenfassung

Die Zuckermarktordnungs‑Durchführungsverordnung 2008 regelt in Österreich die Umsetzung der EU‑Zucker‑Marktordnung: Zuständigkeiten, Zulassung von Zuckerbetrieben, Abgaben, Melde‑ und Aufzeichnungspflichten sowie die Zuteilung und Anpassung der Zuckerquote.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Zuckermarktordnungs‑Durchführungsverordnung 2008 regelt in Österreich die Umsetzung der EU‑Zucker‑Marktordnung: Zuständigkeiten, Zulassung von Zuckerbetrieben, Abgaben, Melde‑ und Aufzeichnungspflichten sowie die Zuteilung und Anpassung der Zuckerquote.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Land‑, Forst‑, Umwelt‑ und Wasserwirtschaft sowie die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) sind für die Vollziehung der Verordnung verantwortlich.
  • Zuckerhersteller erhalten eine Zulassung nach den EU‑Verordnungen, wenn sie einen schriftlichen Antrag stellen und die geforderten Nachweise erbringen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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