Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2008XXIII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regeln für die befristete Umstrukturierungsbeihilfe im österreichischen Zuckersektor, führt neue Melde- und Berichtspflichten ein und legt fest, dass die Auszahlung über die AMA erfolgt.Schwerpunkte
- Der Bundesminister legt den Zeitraum der befristeten Beihilfe fest und informiert die AGRANA Zucker GmbH sowie die VÖR Rübenbauern über diesen Zeitraum.
- Die VÖR Rübenbauern muss bis zum 31. März 2009 Mindestangaben zum nationalen Umstrukturierungsprogramm übermitteln.
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