<!--[-->Änderung der Beihilfen‑Verordnung für den österreichischen Zuckersektor<!--]-->
Änderung der Beihilfen‑Verordnung für den österreichischen Zuckersektor Verordnung vom 6/30/2008
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2008XXIII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regeln für die befristete Umstrukturierungsbeihilfe im österreichischen Zuckersektor, führt neue Melde- und Berichtspflichten ein und legt fest, dass die Auszahlung über die AMA erfolgt.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister legt den Zeitraum der befristeten Beihilfe fest und informiert die AGRANA Zucker GmbH sowie die VÖR Rübenbauern über diesen Zeitraum.
  • Die VÖR Rübenbauern muss bis zum 31. März 2009 Mindestangaben zum nationalen Umstrukturierungsprogramm übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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