Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur7/3/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für das Sommersemester 2008 insgesamt 160 304,12 Euro als Leistungsstipendien an fünfzehn Pädagogischen Hochschulen verteilt werden. Sie tritt am 3. Juli 2008 in Kraft und ersetzt die Regelung des Vorjahres.Schwerpunkte
- Für das Sommersemester 2008 stehen insgesamt 160 304,12 Euro an Leistungsstipendien zur Verfügung.
- Die Mittel werden auf fünfzehn Pädagogische Hochschulen (staatlich und privat) verteilt, wobei jede Einrichtung einen festgelegten Betrag erhält.
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