Verordnung zur Errichtung eines elektronischen Web‑Archivs für die Österreichische Nationalbibliothek
Verordnung vom 03.07.2008Zusammenfassung
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Aufbau und Betrieb eines Datenspeichersystems beauftragt, das der Österreichischen Nationalbibliothek als elektronisches Web‑Archiv dient. Die Regelung beruht auf § 2 Abs. 6 des BRZ‑Gesetzes und erfolgt im Einvernehmen mit dem Finanzminister.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur7/3/2008XXIII
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Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit dem Aufbau und Betrieb eines Datenspeichersystems beauftragt, das der Österreichischen Nationalbibliothek als elektronisches Web‑Archiv dient. Die Regelung beruht auf § 2 Abs. 6 des BRZ‑Gesetzes und erfolgt im Einvernehmen mit dem Finanzminister.Schwerpunkte
- Die Bundesrechenzentrum GmbH wird beauftragt, ein Datenspeichersystem zu errichten und zu betreiben.
- Das System dient der Österreichischen Nationalbibliothek als elektronisches Archiv für österreichische Websites.
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