<!--[-->Änderung der Identifizierungserfordernisse für Arzneispezialitäten – Einführung des Kürzels „Ch.-B“<!--]-->
Änderung der Identifizierungserfordernisse für Arzneispezialitäten – Einführung des Kürzels „Ch.-B“
Verordnung vom 08.07.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt zwischen den bestehenden Kennzeichnungen „Ch. B.“ und „Charg. Nr.“ das neue Kürzel „Ch.-B“, um die Kennzeichnung von Arzneimitteln zu präzisieren.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/8/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt zwischen den bestehenden Kennzeichnungen „Ch. B.“ und „Charg. Nr.“ das neue Kürzel „Ch.-B“, um die Kennzeichnung von Arzneimitteln zu präzisieren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt das neue Kürzel „Ch.-B“ in die Kennzeichnungsvorschrift ein.
  • Die Änderung basiert auf § 26 Abs. 7 des Arzneimittelgesetzes, das die Befugnis zur Anpassung von Kennzeichnungsregeln enthält.
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