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Magnetspielzeugverordnung (2008)
Verordnung vom 08.07.2008

Zusammenfassung

Die Magnetspielzeugverordnung definiert gefährliche Magnetspielzeuge und verlangt, dass sie nur mit einem deutlich sichtbaren Warnhinweis verkauft werden dürfen. Sie trat am 21. Juli 2008 in Kraft und setzt eine EU‑Entscheidung in nationales Recht um.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/8/2008XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Magnetspielzeugverordnung definiert gefährliche Magnetspielzeuge und verlangt, dass sie nur mit einem deutlich sichtbaren Warnhinweis verkauft werden dürfen. Sie trat am 21. Juli 2008 in Kraft und setzt eine EU‑Entscheidung in nationales Recht um.

Schwerpunkte

  • Magnetspielzeug ist jedes Spielzeug, das Magnete oder magnetische Bauteile enthält, die wegen ihrer Form und Größe verschluckbar und für Kinder erreichbar sind.
  • Magnetspielzeug darf nur dann verkauft werden, wenn ein gut lesbarer Warnhinweis mit einem klaren Hinweis auf die Gefahr von verschluckten Magneten deutlich sichtbar auf der Verpackung oder am Spielzeug angebracht ist.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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