Zusammenfassung
Die Magnetspielzeugverordnung definiert gefährliche Magnetspielzeuge und verlangt, dass sie nur mit einem deutlich sichtbaren Warnhinweis verkauft werden dürfen. Sie trat am 21. Juli 2008 in Kraft und setzt eine EU‑Entscheidung in nationales Recht um.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/8/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Magnetspielzeugverordnung definiert gefährliche Magnetspielzeuge und verlangt, dass sie nur mit einem deutlich sichtbaren Warnhinweis verkauft werden dürfen. Sie trat am 21. Juli 2008 in Kraft und setzt eine EU‑Entscheidung in nationales Recht um.Schwerpunkte
- Magnetspielzeug ist jedes Spielzeug, das Magnete oder magnetische Bauteile enthält, die wegen ihrer Form und Größe verschluckbar und für Kinder erreichbar sind.
- Magnetspielzeug darf nur dann verkauft werden, wenn ein gut lesbarer Warnhinweis mit einem klaren Hinweis auf die Gefahr von verschluckten Magneten deutlich sichtbar auf der Verpackung oder am Spielzeug angebracht ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.