Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ändert die FinanzOnline‑Verordnung: Sie fügt neue Bezugnahmen auf Paragraphen der BAO hinzu, passt Formulierungen in mehreren §§ an, benennt den 9. Abschnitt zum 10. Abschnitt um und legt neue Regeln für elektronische Datenübertragungen fest. Das Inkrafttreten ist für den 1. August 2008 vorgesehen.Bundesministerium für Finanzen7/9/2008XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ändert die FinanzOnline‑Verordnung: Sie fügt neue Bezugnahmen auf Paragraphen der BAO hinzu, passt Formulierungen in mehreren §§ an, benennt den 9. Abschnitt zum 10. Abschnitt um und legt neue Regeln für elektronische Datenübertragungen fest. Das Inkrafttreten ist für den 1. August 2008 vorgesehen.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Bezugnahme auf weitere Paragraphen der Bundesabgabenordnung, um zusätzliche steuerliche Vorgaben zu berücksichtigen.
- Ein neuer Verweis auf § 121a Abs. 6 BAO wird eingefügt, der die elektronische Übermittlung von Daten regelt.
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