Verordnung über das Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen technischer Wissenschaften
Verordnung vom 15.07.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und regelt ein optional um ein Semester verlängertes Studium für kürzere Masterprogramme.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/15/2008XXIII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und regelt ein optional um ein Semester verlängertes Studium für kürzere Masterprogramme.Schwerpunkte
- Absolvent*innen der aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, ein Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften zu beginnen.
- Für Masterstudiengänge, die weniger als vier Semester dauern, ist ein um ein Semester verlängertes Doktoratsstudium möglich; betroffen sind Telekommunikation & Medien, Sportgerätetechnik und Technisches Umweltmanagement.
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