Verordnung über das Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen technischer Wissenschaften Verordnung vom 7/15/2008
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/15/2008XXIII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und regelt ein optional um ein Semester verlängertes Studium für kürzere Masterprogramme.Schwerpunkte
- Absolvent*innen der aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, ein Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften zu beginnen.
- Für Masterstudiengänge, die weniger als vier Semester dauern, ist ein um ein Semester verlängertes Doktoratsstudium möglich; betroffen sind Telekommunikation & Medien, Sportgerätetechnik und Technisches Umweltmanagement.
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