<!--[-->Verordnung über das Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen technischer Wissenschaften<!--]-->
Verordnung über das Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen technischer Wissenschaften Verordnung vom 7/15/2008
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/15/2008XXIII
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und regelt ein optional um ein Semester verlängertes Studium für kürzere Masterprogramme.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, ein Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften zu beginnen.
  • Für Masterstudiengänge, die weniger als vier Semester dauern, ist ein um ein Semester verlängertes Doktoratsstudium möglich; betroffen sind Telekommunikation & Medien, Sportgerätetechnik und Technisches Umweltmanagement.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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