Zulassung von FH‑Masterabsolventen zum Doktoratsstudium (Sozial‑ & Wirtschaftswissenschaften)
Verordnung vom 15.07.2008Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolventen zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden, definiert ein um zwei Semester verlängertes Studium für kurze Masterprogramme und regelt zusätzliche Lehrveranstaltungen. Inkrafttreten ist am 1. August 2008.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/15/2008XXIII
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolventen zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden, definiert ein um zwei Semester verlängertes Studium für kurze Masterprogramme und regelt zusätzliche Lehrveranstaltungen. Inkrafttreten ist am 1. August 2008.Schwerpunkte
- Absolventinnen und Absolventen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht auf Zulassung zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften.
- Für Masterstudiengänge mit einer Dauer von weniger als vier Semestern (Tourismus‑Management) wird das Doktoratsstudium um zwei Semester verlängert.
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