Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2008XXIII
Umwelt
Energie
Landwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 verbindliche Ertragswerte für verschiedene Energiepflanzen fest – sowohl für die Korn- als auch für die Ganzpflanzennutzung – und basiert auf dem Marktordnungsgesetz 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung dient der endgültigen Festsetzung der repräsentativen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 nach EU‑Verordnung Nr. 1973/2004.
- Für die Kornnutzung werden für jede Kultur (z. B. Winter‑ und Sommerraps, Winter‑Weichweizen, Wintergerste usw.) regionale Ertragswerte in kg/ha festgelegt.
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