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Festsetzung der repräsentativen Erträge von Energiepflanzen 2008 Verordnung vom 7/15/2008
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2008XXIII
Umwelt
Energie
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 verbindliche Ertragswerte für verschiedene Energiepflanzen fest – sowohl für die Korn- als auch für die Ganzpflanzennutzung – und basiert auf dem Marktordnungsgesetz 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung dient der endgültigen Festsetzung der repräsentativen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 nach EU‑Verordnung Nr. 1973/2004.
  • Für die Kornnutzung werden für jede Kultur (z. B. Winter‑ und Sommerraps, Winter‑Weichweizen, Wintergerste usw.) regionale Ertragswerte in kg/ha festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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