Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 hebt die Latein‑Zusatzprüfung auf, wenn der/die Schüler*in bereits mindestens zehn Wochenstunden Latein an einer höheren Schule erfolgreich absolviert hat.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur1/23/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 hebt die Latein‑Zusatzprüfung auf, wenn der/die Schüler*in bereits mindestens zehn Wochenstunden Latein an einer höheren Schule erfolgreich absolviert hat.Schwerpunkte
- Die Latein‑Zusatzprüfung entfällt, wenn mindestens zehn wöchentliche Stunden Latein erfolgreich absolviert wurden.
- Die gleiche Befreiungsregelung wird in den §§ 2, 3 und 4 der UBVO verankert.
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