Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/18/2008XXIII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 260/2008 passt die Pflanzenschutzverordnung an, indem sie Formulierungen ändert, Verweise auf EU‑Richtlinien aktualisiert und Anhang 3 streicht.Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 4a Abs. 1 wird gekürzt, indem die Wortfolge „für den Nachweis von Schadorganismen und gegebenenfalls“ gestrichen wird.
- In § 7 Abs. 2 wird festgelegt, dass das Verzeichnis der besonders gefährdeten Schutzgebiete in einer EU‑Verordnung zu finden ist.
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