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Kontrolle von Vermarktungsnormen und Mindestgrößen für Fischereierzeugnisse
Verordnung vom 22.07.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Vermarktungsnormen und Mindestgrößen für Fischereierzeugnisse in Österreich kontrolliert werden. Sie definiert Pflichten für Händler, verlangt detaillierte Begleitpapiere und sieht Geldbußen bei Verstößen vor.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/22/2008XXIII
Umwelt
Fischerei
Lebensmittel
Verbraucherschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Vermarktungsnormen und Mindestgrößen für Fischereierzeugnisse in Österreich kontrolliert werden. Sie definiert Pflichten für Händler, verlangt detaillierte Begleitpapiere und sieht Geldbußen bei Verstößen vor.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung setzt EU‑Verordnungen zu Vermarktungsnormen und Fischereipolitik in nationales Recht um.
  • Kontrollen können bereits bei der Einfuhr, während des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs und beim Transport, bei Lagerung sowie beim Verkauf durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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