Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/22/2008XXIII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für einen 5,5 km‑langen Streckenabschnitt der A2 Süd Autobahn ein automatisches Messsystem zur Erfassung der Durchschnittsgeschwindigkeit fest und hebt die frühere Regelung von 2007 auf.Schwerpunkte
- Ein Messstreckenabschnitt wird zwischen den Kilometerpunkten 162,10 und 167,62 auf der A2 Süd Autobahn festgelegt, wo die Durchschnittsgeschwindigkeit automatisch erfasst wird.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie die Durchführung der Datenerhebung müssen öffentlich angezeigt werden.
Dokumente (PDFs)
